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Neu gegründete Wählergemeinschaft tritt zur Kommunalwahl im Herbst an Gründe für die Neugründung der WGL im Jahre 2011 Die Kommunalwahl im September wirft ihre Schatten voraus. Die Wähler- gemeinschaft Samtgemeinde Lindhorst (WGL) hat sich als Wählergruppe im Sinne des Paragrafen 21 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) neu gegründet. Damit verfügt die Gruppe über die Berechtigung zum Einreichen von Wahlvor- schlägen im Wahlgebiet der Samtgemeinde Lindhorst. Die Neugründung der WGL wurde erforderlich, da die niedersächsische Landesregierung in Paragraf 7, Abs. 2 NKWG festgeschrieben hat, dass Wahlgebiete, in denen bis zu 33 Vertreter für das kommunale Parlament zu wählen sind, nur noch einen Wahlbereich bilden dürfen. Außerdem schreibt das NKWG in Paragraf 21, Abs. 6, vor, dass aus dem Kennwort hervorgehen muss, dass es sich um eine Wählergruppe im jeweiligen Wahlgebiet handelt
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