Satzung der WGS

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Wählergemeinschaft
Schaumburg

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Vertrauen schaffen ... ohne Partei!

Termine
siehe Fraktion

NEU!
Besetzung der
Ausschüsse
siehe Fraktion

WGS will zwei
neue IGS
siehe “Presse”

Satzung der
Wählergemeinschaft Schaumburg (WGS)

                     Satzung (Stand 2001)

1 Name und Sitz
Die Kreisgruppe trägt den Namen
Wählergemeinschaft Schaumburg (WGS)
und hat ihren Sitz in Stadthagen.

2 Zweck
Die Wählergemeinschaft Schaumburg (WGS) ist
der Zusammenschluss der örtlichen Wählerge- meinschaften des Landkreises Schaumburg.
Sie ist unabhängig, überparteilich und überkon- fessionell. Ihre Ziele sind ausschließlich darauf gerichtet, im Rahmen der demokratischen
Ordnung an der politischen Willensbildung
auf Kreisebene mitzuwirken. Die WGS beteiligt
sich zu diesem Zweck mit eigenen Kandidaten
an der Kreistagswahl.
Die Wählergemeinschaft Schaumburg (WGS) ist eine Wählergruppe im Sinne des § 21 des Nieder- sächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG).

3 Mitgliedschaft
Mitglied der Wählergemeinschaft Schaumburg
(WGS) kann jede Wählergemeinschaft eines
Ortes im Landkreis Schaumburg werden. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Bei Ableh- nung besteht das Recht des Einspruchs.
Über den Einspruch entscheidet die Delegierten- versammlung. Wenn ein Mitglied durch sein Verhalten die Interessen der WGS schädigt, kann
es nach Anhörung durch die Delegierten- versammlung ausgeschlossen werden.

4 Organe
Organe der Wählergemeinschaft Schaumburg (WGS) sind:
4.1 die Delegiertenversammlung
       (der Arbeitskreis) und
4.2 der Vorstand.
Bei Abstimmungen entscheidet die Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder / Delegierten.

5 Delegiertenversammlung
Die Delegiertenversammlung (der Arbeitskreis) setzt sich aus je 2 Delegierten der örtlichen Wählergemeinschaften zusammen. Weitere, nicht stimmberechtigte Mitglieder der örtlichen Wähler- gemeinschaften sind jederzeit willkommen. Die Delegierten treffen sich regelmäßig vor der Kreistagssitzung mit den WGS-Abgeordneten zu einer erweiterten Fraktionssitzung. Bei Bedarf werden weitere Treffen im Arbeitskreis auch kurzfristig per Telefon vereinbart. Einladungen erhalten die Delegierten sowie die Kreistags- abgeordneten der WGS.

6 Jahreshauptversammlung
Die erste Delegiertenversammlung im Jahr gilt als Jahreshauptversammlung. Außer der letztjährigen Niederschrift sind der Kassenbericht, der Kassen- prüfbericht und der Antrag auf Entlastung des Vorstandes zur Entscheidung vorzulegen.
Folgende Beschlüsse obliegen der Jahreshauptversammlung:

  • Wahl des Vorstandes für 2 Jahre
  • Änderung der Satzung
  • Festsetzung des Mitgliedsbeitrages
  • Aufstellung der Kandidaten für die Wahlen

je nach Wahltermin ist zu diesem Zweck eine Delegiertenversammlung einzuberufen.

7 Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus
- der/m Vorsitzenden,
- zwei stellvertretenden Vorsitzenden,
- der/m Kassierer/in,
- der/m Schriftführer/in,
- den Beisitzern

8 Wahlbewerber
Wahlbewerber der WGS können nur Mitglieder der örtlichen Wählergemeinschaften sein. Sie müssen sich vor der Wahl verpflichten, im Falle ihrer Wahl für den Kreistag:
- die Ziele der WGS zu vertreten,
- eine gemeinsame Fraktion zu bilden und zu            regelmäßigen Sitzungen mit den Delegierten
   des Arbeitskreises zusammen zu kommen
- Anregungen und Wünsche der örtlichen WGen      entgegenzunehmen

9 Auflösung
Die Auflösung der Kreisgruppe der Wählerge-  meinschaft Schaumburg (WGS) kann nur auf
einer zu diesem Zweck einberufenen Delegier-
tenversammlung mit einer Mehrheit von ¾ der anwesenden Delegierten beschlossen werden.
Diese Versammlung beschließt auch über die
Art der Auflösung und die Verwendung des verbliebenen Vermögens.
Stadthagen, den 3. April 1991
Der Vorstand
Hans Bielefeld, Vorsitzender

Stand der Mitglieder in der Wählergemeinschaft Schaumburg (WGS) anlässlich der JHV 2011:

Apelern, Auetal, Bückeburg, Hagenburg, Heuerßen-Kobbensen, Hohnhorst, Lauenau, LIndhorst, Nenndorf, Obernkirchen, Pollhagen, Rinteln, Rodenberg, Sachsenhagen, Stadthagen, Wiedensahl.

Der Vorstand 2011:
1. Vorsitzender: Siegbert Held, Auetal,
2. Vors.: Hartmut Bauer, Rinteln (Südkreis) und Hans Bielefeld, Heuerßen (Nordkreis)
Schriftführer: Mike Rütten (Hagenburg
Kassierer: Sven Kielgas (Rinteln)

Beisitzer:
Antje Rinne, Rinteln
Gerd Grädener, Rodenberg
Jörg Kobus (Hagenburg)


Stadthagen, im November 2011
Siegbert Held, Vorsitzender

 


Abgeordnete im Kreistag seit 2006:
           siehe auch Fraktion-Kontakt
Siegbert Held (Auetal), Fraktionsvorsitzender;
Ralf Sassmann (Rodenberg), Stellvertreter
Heinrich Sasse (Rinteln), Grundmandat im Kreisausschuss, Christa Kreft (Mitglied im Kreistag)

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