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Eine Wählergemeinschaft (WGS oder WG) ist ein Zusammenschluss von Bürgerinnen und Bürgern, die sich ohne Parteizugehörigkeit und starres Programm an der Gestaltung der Kommunalpolitik in den Städten und Gemeinden und in den Landkreisen beteiligen.
Bürger für Bürger In ihrer Fraktion als Stadt-, Gemeinderats- oder Kreistagsmitglieder nehmen die Mandatsträger der Wählergemeinschaften also Partei für die Bürgerinnen und Bürger, ohne Partei zu sein. Sozusagen als Bürger für Bürger.
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus! Wählergemeinschaften halten sich an den Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, in dem es heißt: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Nach dem Verständnis der Wählergemeinschaften kann sich die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Kommunalpolitik nicht allein in dem Urnengang bei der Kommunalwahl erschöpfen
Nicht nur am Tage der Wahl Das Grundgesetz gilt nicht nur am Tage der Wahl, sondern während der gesamten Legislaturperiode. Die Wählergemeinschaften wollen erreichen, dass die Bürgerinnen und Bürger auch während dieser Periode mehr und mehr in den Entscheidungsprozess des Rates eingebunden werden. Sie müssen bei wichtigen kommunal- politischen Entscheidungen, wie z. B. bei der Aufstellung von Bebauungsplänen oder bei Straßenbaumaßnahmen, die eine finanzielle Beteiligung der Anlieger zur Folge haben, recht- zeitig beteiligt werden.
Wir nennen das Bürgermitbestimmung Ist es nicht recht und billig, dass die Bürgerinnen und Bürger darüber mitbestimmen können, wie ihr Wohnort gestaltet wird, in dem sie leben und ihre Kinder aufwachsen? Die Lebens- und Wohnqualität kann im Einzelfall beträchtlich steigen, wenn die Bürger die Möglichkeit haben, sich frühzeitig an der Planung zu beteiligen. Das gilt z. B. auch für die Anlage von Kinder- spielplätzen und alle anderen sozialen Belange.
Bürgernahe Politik Die Wählergemeinschaften haben sich auf die Fahnen geschrieben, für jeden nachvollziehbare, bürgernahe Politik zu machen. Enges "Partei- denken" zum Zwecke einer Machtausübung ist Ihnen fern. Sie sind für die größtmögliche per- sönliche Freiheit der Bürgerinnen und Bürger und für die öffentliche Diskussion von Problemen, bei deren Lösung die Bürger im Mittelpunkt stehen und mitwirken können. Wählergemeinschaften streben in den Räten, Ausschüssen und im Kreistag eine sachliche Zusammenarbeit mit allen vertretenen Parteien und Gruppen an.
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Die Sache hat Vorrang Die Mandatsträger von Wählergemeinschaften setzen sich jederzeit für parteipolitisch neutrale, allein der Sache dienende Entscheidungen ein. Da es bei den Wählergemeinschaften keine Parteistrukturen von oben nach unten gibt, sind die Mandatsträger auch keiner "übergeordneten Ebene" verantwortlich, sondern allein den Bürgerinnen und Bürgern.
Kommunalpolitik ohne Parteibrille Ganz klar, dass Ratsmitglieder und Kreistags- abgeordnete der Wählergemeinschaft gemein- same Ziele verfolgen. "Parteidisziplin" und "Parteiräson" sind jedoch Fremdwörter für sie. Rats- und Kreistagsmitglieder der WGen können zu allen Sachproblemen nicht nur ihren eigenen Standpunkt vertreten, sondern sich auch bei der Abstimmung frei entscheiden. Die so genannte "Parteibrille", die in den Augen der Wählerge- meinschaften eher ein Hindernis für sachliche Entscheidungen darstellt, ist verpönt.
Kein Fraktionszwang Mandatsträger von Wählergemeinschaften unterliegen grundsätzlich keinem Fraktionszwang. Dieser kehrt die Entscheidungsfreiheit oft in das Gegenteil um und dient allein der Machtausübung.
Jeder kann mitmachen Jede parteilose Bürgerin und jeder parteilose Bürger kann in einer Wählergemeinschaft mitmachen und auf der Liste der Wählergemeinschaft für einen Stadt-, Gemeinde- oder Samtgemeinderat bzw. für den Kreistag kandidieren.
Alle arbeiten zusammen Alle in der Arbeitsgemeinschaft der Schaumburger Wählergemeinschaften zusammen- geschlossenen örtlichen Gruppen treffen sich regelmäßig zum Erfahrungsaustausch. Als Bindeglied zu den Bürgerinnen und Bürgern in den Gemeinden versteht sich die Delegiertenversammlung, in die jede WG zwei stimm- berechtigte Mitglieder entsendet. Vor jeder Sitzung des Kreistages werden die aktuellen Themen von Delegierten und Abgeordneten diskutiert und Empfehlungen ausgearbeitet.
Wir helfen uns gegenseitig Örtliche Initiativen zur Gründung einer Wählergemeinschaft können jederzeit auf Hilfe der WGS auf Kreisebene oder einer anderen örtlichen WG rechnen.
Anschriften finden Sie auf der Seite Vorstand Kontakt oder Örtliche WGen. Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, rufen Sie uns doch einfach an.
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